Alle Beiträge von Andreas Heß
Samsung 840 EVO auf dem Mac updaten
Wegen Performanzproblemen ist seit ein paar Tagen ein Firmare-Update für die SSD Samsung 840 EVO auf die Version EXT0DB6Q zum Download verfügbar. Da ich mein MacBook Pro vor einer Weile mit einer eben solchen SSD ausgerüstet hatte, habe ich mich nun dazu entschieden, dass Update zu wagen. Für das Update auf dem Mac ist man auf ein ISO-Image angewiesen, das auf CD gebrannt werden muss. Tatsächlich habe ich es nicht geschafft, das ISO-Image auf eine SD-Karte oder einen USB-Stick zu bringen, was ich mit anderen Images in der Vergangenheit schon hinbekommen habe. Vielleicht kann ja jemand anders was dazu sagen, ob ich diesmal einfach nur zu unfähig war oder ob es mit diesem Image wirklich nicht geht. Für das Firmware-Update muss von CD gebootet werden, der eigentliche Update-Prozess läuft unter FreeDOS. Nach einer Warnung, dass Daten verloren werden könnten, lief das Update bei mir relativ schnell durch, von meiner alten Firmware-Version aus ohne Datenverlust. Evtl. ist ein Update von älteren Firmware-Versionen aber tatsächlich destruktiv. Den TRIM-Modus musste ich anschließend mit dem Trim Enabler erneut einschalten. Im Heise-Forum wird von leichten Problem mit fstrim unter Linux berichtet.
Openfire
Zwar ein sehr spezielles Thema, aber da ich auf die Schnelle im Web keine Lösung gefunden habe und ein wenig rumprobieren musste, hier ein paar Notizen zur Einrichtung von openfire als privater XMPP-Standalone-Server ohne Vernetzung zu anderen Servern.
Fahrgastrechte leicht gemacht
Wer Bahn fährt und schon mal eine Erstattung wegen Verspätung haben wollte, kennt vermutlich die furchteinflößend aussehenden, zwei A4-Seiten umfassenden Fahrgastrechte- (kurz: FGR) Formulare. So manch ein Fahrgast mit berechtigten Ansprüchen mag sehr wahrscheinlich schon durch den Umfang und Aufwand ganz abgeschreckt worden sein oder sich an eine Agentur gewandt haben, die – gegen eine Provision, versteht sich – das Ausfüllen des Formulars übernimmt.
Doch es geht auch einfacher: Das Fahrgastrechte-Formular gibt es nämlich als praktisches PDF-Formular, das am Rechner ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann.

Hier der Weg zur Erstattung in wenigen Schritten:
- Formular bei der DB herunterladen.
- Mit einem PDF-Betrachter, der das Ausfüllen von Formularen unterstützt (z.B. Adobe Reader), die Datei öffnen und das Formular am Rechner ausfüllen.
- Wichtig: Das ausgefüllte Formular für die spätere Verwendung abspeichern!
So braucht man beim nächsten Mal die persönlichen Angaben nicht mehr neu einzugeben, sondern muss nur noch die Angaben zur Fahrt ändern. - Das ausgefüllte Formular ausdrucken und zusammen mit den Fahrkarten und/oder sonstigen Unterlagen in den Umschlag packen. Den Umschlag kann man entweder auch ausdrucken (gleiche Quelle wie das Formular) oder aber man besorgt ihn sich am Bahnhof. Bei den FGR-Formularen, die man dort bekommt, ist immer auch ein passender und adressierter Umschlag dabei.
- Nicht frankieren!
So lange der FGR-Brief oberhalb der Adresse als „Antwort“ gekennzeichnet ist, wird er auch so befördert und die Gebühr zahlt in diesem Fall der Empfänger. - Einwerfen, abwarten und sich nach ein paar Wochen auf die Erstattung freuen.
Die BahnCard 100 im Bus
Schon seit längerer Zeit wird die BahnCard 100 nicht nur in Zügen der DB, sondern unter anderem auch im Stadtverkehr in den City-Bereichen, bei einigen nichtbundeseigenen Eisenbahnen, auf Rhein-Schiffen (s.u.) sowie in Bussen einiger DB-Tochterunternehmen anerkannt. Bei den Buslinien gab die DB bis vor kurzem leider keine offizielle Liste heraus, so dass man sich entweder die Informationen mühsam aus den Beförderungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften selbst heraussuchen oder auf die inoffiziellen Listen auf der privaten Webseite desiro.net zurückgreifen musste.
Offizielle Liste
Nun hat die DB endlich selbst eine Liste der eigenen Bus-Töchter veröffentlicht, die die BahnCard 100 anerkennen.
Wer in den neuen Bundesländern unterwegs ist, profitiert allerdings wenig davon. Sämtliche verzeichneten Buslinien liegen im Gebiet der alten Deutschen Bundesbahn.
Update zu Busbetrieben
Bei der DB gab es bis vor kurzem noch eine offizielle Liste der Busbetriebe, die die BahnCard 100 anerkennen. Inzwischen ist diese Information aber offenbar wieder verschwunden. (Stand: 28. März 2016)
Als Faustregel gilt, dass in vielen, aber nicht allen, ehemaligen Bahnbus-Betrieben in Westdeutschland, also im ex-Bundesbahn-Gebiet, die BahnCard 100 gilt. In Ostdeutschland wird die BahnCard 100 dagegen außerhalb der City-Ticket-Bereiche meines Wissens nach in keinem (!) Busbetrieb anerkannt.
Definitive Information über die Anerkennung der BahnCard 100 findet man offenbar nur in den Beförderungsbedingungen jedes einzelnen Busbetriebs oder des Verkehrsverbundes und dort zumeist ziemlich versteckt.

Da geht noch mehr!
Leider habe ich aber noch immer keine wirklich umfassende Liste von Betrieben gefunden, die die BahnCard 100 anerkennen. Manche Straßenbahnlinien (Linie 66 der SWB, Linien 4 und 5 der RNV) findet man immerhin noch auf der Liste nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Aber zum einen sind diese Informationen nicht unbedingt immer aktuell (so ist zum Beispiel nicht verzeichnet, dass die HKX inzwischen DB-Fahrausweise akzeptiert) (veraltet) und zum anderen fehlen Hinweise auf sonstige Vergünstigungen.
Vergünstigungen
Zu diesen Vergünstigungen zählt z.B. der Tarif BahnCard 100 HGV für Fahrten in ICE oder TGV nach Frankreich.
Oder wer mit einer BahnCard 100 für die 2. Klasse doch ab und zu mal in der 1. Klasse fahren möchte, freut sich darüber, gegen Zahlung des Differenzbetrags (also 60% des 2.-Klasse-Preises) einen Klassenwechsel zu erwerben. Das geht in Zügen mit Fahrkartenverkauf sogar spontan im Zug ohne Bordpreis.
Wo also bleibt also das Verzeichnis von wirklich allen Vergünstigen und Gültigkeitsbereichen der BahnCard 100? Gibt es das etwa wirklich nicht?
Aber egal, so ist’s ja auch schön, da gibt es immer etwas neues zu entdecken.
Update zu den Schiffen
Seit 2015 bekommt man bei den Schiffen der Köln-Düsseldorfer inzwischen auch mit der BahnCard 100 nur noch 20% Rabatt, so wie mit allen anderen Bahnfahrkarten auch. Das Angebot für die BahnCard 100 war offenbar nur in der Saison 2014 gültig.
Einführung in HTML
Neulich habe ich bei meinem alten Arbeitgeber, der Deutschen Nationalbibliothek, einen Einführungsvortrag über HTML und CSS gehalten. Wer möchte, kann sich die Präsentationsfolien dazu hier herunterladen.
Trans Europ Express
Wenn der Winter in Deutschland kalt und dunkel ist, ist es Zeit, mal wieder an Katalonien zu denken, wo Ende September dieses Bild entstand. Vielleicht reiche ich demnächst auch mal ein Update zur Eisenbahn in Katalonien nach.

Wirtschaftsinformatik
In der heutigen Welt geht ja bekanntermaßen nichts mehr ohne Computer. Da sich beklagenswerterweise jedoch nur wenige für deren Inneres interessieren, kümmern sich Experten um sie. Experten, für deren Ausbildung ich zuständig bin.
Es gibt so bestimmte Sachen, die einfach dazu gehören, wenn man ein Fach studiert, das etwas mit Informatik zu tun hat. Wenn man sich als Wirtschaftsinformatiker nicht den zweifelhaften Ruf erarbeiten will, dass man zwar Wirtschaft und Informatik kann, aber leider beides nur halb, dann ist es um so wichtiger, dass auch die „harten“ Fächer der Informatik nicht nur ein bisschen, sondern richtig beherrscht werden. Unter „reinen“ Informatikern wird immer wieder über das Niveau der sogenannten „Bindestrich-Informatiker“ diskutiert, mal mehr und mal weniger sachlich. Es ist also ganz wichtig, dass Wirtschaftsinformatiker nicht mit gefährlichem Halbwissen glänzen, damit nicht irgendwann diejenigen mit einer schlechten Meinung über das Fach Recht bekommen.
Doch was soll ein Wirtschaftsinformatiker überhaupt können? In Wirtschaftsunternehmen gibt es IT-Abteilungen und Fachabteilungen. Zu letzteren zählen alle, die nicht IT sind. Leider sprechen die Mitarbeiter an diesen beiden Fronten oftmals ganz unterschiedliche Sprachen. Mitarbeiter in den Fachabteilungen haben oftmals nur wenig bis gar keine Ahnung von Informatik – wie bereits oben diskutiert ein beklagenswerter Zustand – während Informatiker in ihrem Studium nicht unbedingt etwas über die Anwendungsfelder lernen. Hier kommen die Wirtschaftsinformatiker ins Spiel. Ein Wirtschaftsinformatiker soll in Unternehmen Mittlerpositionen zwischen der IT-Abteilung und den Fachabteilungen übernehmen. Das klappt aber nur, wenn er die Sprache von Informatikern und Mitarbeitern der Fachabteilungen spricht, also von beidem Ahnung hat und eben nicht nur halb.
Die Klausur
Ich baue in meinen Klausuren ganz gerne mal Scherzfragen ein. Diese sind eigentlich als kleines Punktegeschenk gedacht und normalerweise so absurd, dass sie auch ein Laie, zumindest aber jeder, der meine Vorlesung besucht hat, erkennen kann. Diese sind normalerweise in einem Block von Multiple-Choice-Fragen untergebracht, bei denen eine Reihe von Aussagen jeweils mit „trifft zu“ oder „trifft nicht zu“ zu beantworten sind. Ein Themenblock, in dem ich solche Spaßfragen untergebracht habe, befasst sich mit dem Mathematiker Howard Aiken. Aiken war ein Computerpionier, der einen der ersten elektronischen Rechner der Welt entwickelt hat, den Mark I. Der Mark I wurde von IBM gebaut und an der Harvard-Universität installiert. Die Systemarchitektur dieses frühen Computers wurde später als Harvard-Architektur bekannt und hat immer noch Einfluss auf das Design aktueller Prozessoren.
Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen diese Fragen Studenten so verwirren, dass sie in Zeitdruck und der Nervosität einer Prüfungssituation tatsächlich diese Fragen mit „trifft zu“ ankreuzen, wie zum Beispiel:
Howard Aiken war nicht nur Mathematiker, sondern auch Architekt und am Entwurf von Gebäuden für die Harvard University beteiligt. Sein charakteristischer Stil wurde als Harvard-Architektur bekannt.
Da fühle ich mich dann – wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen – ein bisschen wie Ted Mosby, als er in der Serie „How I Met Your Mother“ vor einer Gruppe BWL-Studenten über Architektur salbadert und nicht merkt, dass er im falschen Raum ist…
Nicht schon wieder…
„Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um ein bisschen zeitweilige Sicherheit zu erhalten, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.“ – Benjamin Franklin
„Ich interessiere mich nicht besonders für dieses ganze Grundrechtszeug“ – Boris Johnson, Bürgermeister von London
„Interpol und Deutsche Bank, FBI und Scotland Yard, Flensburg und das BKA, haben unsere Daten da“ – Kraftwerk
Die Reflexe funktionieren noch: Kaum wird ein Anschlag verübt, rufen Politiker nach mehr Möglichkeiten der Überwachung. Daran haben offenbar auch die Enthüllungen von Snowden nichts geändert. Im Vereinigten Königreich beschwört Regierungschef Cameron jetzt mal wieder das Gespenst des Kryptographieverbots und erhält dabei Rückendeckung aus seiner Partei.
Schon 1997 gab es diese Diskussion. Seinerzeit war es unter anderem der damalige deutsche Innenminister Kanther, der eine Regulierung von Kryptographie forderte. Dabei haben sich die Gründe gegen eine Einschränkung von Kryptographie seit damals nicht wesentlich geändert: Verschlüsselung schützt Passwörter, Bankdaten und Geschäftsgeheimnisse. Eine Schwächung oder gar ein Verbot von Kryptographie spielt Kriminellen in die Hände. Gleichzeitig trägt es nicht zur Sicherheit vor Terrorismus bei, denn Terroristen würden sich wohl kaum an ein Kryptographieverbot halten. Außerdem steht mit der Steganographie eine Technik zur Verfügung, schon die Existenz einer Nachricht zu verbergen.
Zur Bekämpfung des Terrorismus ist ein Kryptographieverbot ungefähr so nützlich wie die Einführung einer Anmeldepflicht für Terroranschläge.
Aus gutem Grund hat Frankreich im Jahr 1998 ein bestehendes Kryptographieverbot aufgehoben und die USA haben sich 1999 von den Exportbeschränkungen für starke Verschlüsselung verabschiedet. Heute ist Verschlüsselung wichtiger als jemals zuvor, da die Sicherheit großer Teile wichtiger Infrastruktur davon abhängt.






