Heute hat ein spanisches Tribunal im Schnellverfahren entschieden, dass das neue katalanische Gesetz zu Konsultationen, d.h. rechtlich nicht bindenden Volksbefragungen, sowie das Dekret zur Durchführung einer solchen Konsultation über die Unabhängigkeit Kataloniens am 9. November verfassungswidrig sind. Die Pläne der katalanischen Regierung sehen vor, in der Volksbefragung zwei Fragen zu stellen: „1. Möchten Sie, dass Katalonien ein Staat wird? 2. Falls ja, möchten Sie, dass dieser Staat unabhängig sein soll?“ Das katalanische Gesetz ist nun bis zu einer endgültigen Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts außer Kraft gesetzt. Bis jetzt hält jedoch die katalanische Generalitat unter Präsident Artur Mas daran fest, die Konsultation dennoch durchzuführen. Heute lief unmittelbar nach der Nachrichtensendung, die die Entscheidung des Tribunals zeigte, ein offizieller Werbespot der Generalitat, der zur Teilnahme aufrief.
An dieser Stelle wird übrigens offenkundig, dass ein gewaltiger Unterschied zwischen den Rechten der autonomen Regionen in einem Zentralstaat wie Spanien und denen von Bundesstaaten in föderalen Republiken besteht. Im Deutschland gibt es Volksabstimmungen bekanntermaßen nur auf Länder- und gerade nicht auf Bundesebene. Genau das, also eine Abstimmung in nur einem Teil des Gebiets des Gesamtstaats, wurde nun vom spanischen Regierungschef Mariano Rajoy von der Volkspartei (PP) als „undemokratisch“ bezeichnet. Dabei kann man sich nicht auf den Aspekt zurückziehen, dass die Volksabstimmungen in den deutschen Ländern nur eben diese Länder und nicht den Gesamtstaat betreffen, denn man kann in einer Bundesrepublik kaum ausschließen, dass Entscheidungen der Länder Einfluss auf den Bund haben.
In föderalen Republiken ist es üblicherweise so, dass die zunächst einmal selbständigen einzelnen Teilstaaten sich freiwillig zu einem Bund zusammenschließen. Auch die Bundesrepublik Deutschland entstand nach dem zweiten Weltkrieg ausgehend von den Ländern und nicht umgekehrt. Die Länder einer Bundesrepublik geben Kompetenzen an den Bund ab.
In Spanien aber ist es umgekehrt. Die autonomen Regionen beziehen ihre Rechte eben gerade nicht aus sich selbst heraus, sondern quasi von Gnade des Zentralstaates. Dies ist sicher mit ein Grund für die derzeitige Misere. Die Katalanen, mit denen ich gesprochen habe, sehen die Einführung des föderalen Systems mit Katalonien als Staat nicht als eine Lösung an und fühlen sich Spanien nicht im geringsten zugehörig. Tatsächlich sind deutliche kulturelle Unterschiede zwischen Spanien und Katalonien existent. Dennoch stellt sich die Frage, ob es überhaupt so weit gekommen wäre, wenn es einen echten Föderalismus schon früher gegeben hätte.
Leider, so scheint es, führt sich aber Spanien in gewisser Hinsicht immer noch teils als der Eroberer von 1714 auf. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass manche Katalanen Spanien als „parafaschistischen“ Staat sehen. Eine nicht ganz unähnliche Situation gab es in Irland, die sich gewaltsam im Unabhängigkeitskrieg von 1919–1921 entlud. Es bleibt zu hoffen, dass es in Katalonien nicht soweit kommt.
Unterdessen leben totgeglaubte mal wieder länger und Francisco Franco verbreitet – mit staatlicher Förderung! – über seine Stiftung im aktuellen Newsletter mal wieder den größten Unsinn, der richtig lustig sein könnte, wäre er nicht ernst gemeint. Sinngemäß steht da, dass, wer ein richtiger Spanier sein will, keine Fuet, sondern Chorizo essen soll.
Morgen gibt’s wieder Rebellion zum Frühstück.