Archiv für den Monat: April 2015

Fahrgastrechte leicht gemacht

Wer Bahn fährt und schon mal eine Erstattung wegen Verspätung haben wollte, kennt vermutlich die furchteinflößend aussehenden, zwei A4-Seiten umfassenden Fahrgastrechte- (kurz: FGR) Formulare. So manch ein Fahrgast mit berechtigten Ansprüchen mag sehr wahrscheinlich schon durch den Umfang und Aufwand ganz abgeschreckt worden sein oder sich an eine Agentur gewandt haben, die – gegen eine Provision, versteht sich – das Ausfüllen des Formulars übernimmt.

Doch es geht auch einfacher: Das Fahrgastrechte-Formular gibt es nämlich als praktisches PDF-Formular, das am Rechner ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann.

Wenn's mal länger dauert…
Wenn’s mal länger dauert…

Hier der Weg zur Erstattung in wenigen Schritten:

  1. Formular bei der DB herunterladen.
  2. Mit einem PDF-Betrachter, der das Ausfüllen von Formularen unterstützt (z.B. Adobe Reader), die Datei öffnen und das Formular am Rechner ausfüllen.
  3. Wichtig: Das ausgefüllte Formular für die spätere Verwendung abspeichern!
    So braucht man beim nächsten Mal die persönlichen Angaben nicht mehr neu einzugeben, sondern muss nur noch die Angaben zur Fahrt ändern.
  4. Das ausgefüllte Formular ausdrucken und zusammen mit den Fahrkarten und/oder sonstigen Unterlagen in den Umschlag packen. Den Umschlag kann man entweder auch ausdrucken (gleiche Quelle wie das Formular) oder aber man besorgt ihn sich am Bahnhof. Bei den FGR-Formularen, die man dort bekommt, ist immer auch ein passender und adressierter Umschlag dabei.
  5. Nicht frankieren!
    So lange der FGR-Brief oberhalb der Adresse als „Antwort“ gekennzeichnet ist, wird er auch so befördert und die Gebühr zahlt in diesem Fall der Empfänger.
  6. Einwerfen, abwarten und sich nach ein paar Wochen auf die Erstattung freuen.

Die BahnCard 100 im Bus

Schon seit längerer Zeit wird die BahnCard 100 nicht nur in Zügen der DB, sondern unter anderem auch im Stadtverkehr in den City-Bereichen, bei einigen nichtbundeseigenen Eisenbahnen, auf Rhein-Schiffen (s.u.) sowie in Bussen einiger DB-Tochterunternehmen anerkannt. Bei den Buslinien gab die DB bis vor kurzem leider keine offizielle Liste heraus, so dass man sich entweder die Informationen mühsam aus den Beförderungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften selbst heraussuchen oder auf die inoffiziellen Listen auf der privaten Webseite desiro.net zurückgreifen musste.

Offizielle Liste

Nun hat die DB endlich selbst eine Liste der eigenen Bus-Töchter veröffentlicht, die die BahnCard 100 anerkennen.

Wer in den neuen Bundesländern unterwegs ist, profitiert allerdings wenig davon. Sämtliche verzeichneten Buslinien liegen im Gebiet der alten Deutschen Bundesbahn.

Update zu Busbetrieben

Bei der DB gab es bis vor kurzem noch eine offizielle Liste der Busbetriebe, die die BahnCard 100 anerkennen. Inzwischen ist diese Information aber offenbar wieder verschwunden. (Stand: 28. März 2016)

Als Faustregel gilt, dass in vielen, aber nicht allen, ehemaligen Bahnbus-Betrieben in Westdeutschland, also im ex-Bundesbahn-Gebiet, die BahnCard 100 gilt. In Ostdeutschland wird die BahnCard 100 dagegen außerhalb der City-Ticket-Bereiche meines Wissens nach in keinem (!) Busbetrieb anerkannt.

Definitive Information über die Anerkennung der BahnCard 100 findet man offenbar nur in den Beförderungsbedingungen jedes einzelnen Busbetriebs oder des Verkehrsverbundes und dort zumeist ziemlich versteckt.

Auch hier gilt die BahnCard 100! (Foto: micagoto, cc-by-nc)
Auch hier gilt die BahnCard 100! (Foto: micagoto, cc-by-nc)

Da geht noch mehr!

Leider habe ich aber noch immer keine wirklich umfassende Liste von Betrieben gefunden, die die BahnCard 100 anerkennen. Manche Straßenbahnlinien (Linie 66 der SWB, Linien 4 und 5 der RNV) findet man immerhin noch auf der Liste nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Aber zum einen sind diese Informationen nicht unbedingt immer aktuell (so ist zum Beispiel nicht verzeichnet, dass die HKX inzwischen DB-Fahrausweise akzeptiert) (veraltet) und zum anderen fehlen Hinweise auf sonstige Vergünstigungen.

Vergünstigungen

Zu diesen Vergünstigungen zählt z.B. der Tarif BahnCard 100 HGV für Fahrten in ICE oder TGV nach Frankreich.

Oder wer mit einer BahnCard 100 für die 2. Klasse doch ab und zu mal in der 1. Klasse fahren möchte, freut sich darüber, gegen Zahlung des Differenzbetrags (also 60% des 2.-Klasse-Preises) einen Klassenwechsel zu erwerben. Das geht in Zügen mit Fahrkartenverkauf sogar spontan im Zug ohne Bordpreis.

Wo also bleibt also das Verzeichnis von wirklich allen Vergünstigen und Gültigkeitsbereichen der BahnCard 100? Gibt es das etwa wirklich nicht?

Aber egal, so ist’s ja auch schön, da gibt es immer etwas neues zu entdecken.

Update zu den Schiffen

Seit 2015 bekommt man bei den Schiffen der Köln-Düsseldorfer inzwischen auch mit der BahnCard 100 nur noch 20% Rabatt, so wie mit allen anderen Bahnfahrkarten auch. Das Angebot für die BahnCard 100 war offenbar nur in der Saison 2014 gültig.