Einen Tag nach der Volksabstimmung in Schottland hat das Parlament der Generalitat, der Selbstverwaltung der autonomen Region von Katalonien, vor wenigen Minuten gegen die Stimmen der Partido Popular (PP) ein Gesetz beschlossen, dass eine Konsultation, also eine rechtlich nicht bindende Volksbefragung, erlaubt. Die PP ist im spanischen Zentralstaat Regierungspartei, in Katalonien aber in der Opposition. Die katalanische Regierung plant, am 9. November eine Konsultation über die Unabhängigkeit durchzuführen. Die Vorsitzende der PP in Katalonien, Alicia Sánchez-Camacho, wurde nicht müde zu betonen, dass ihre Partei das Gesetz für nicht verfassungskonform und die geplante Konsultation für illegal hält. Eine Mehrheit der Katalanen sei gegen eine Abspaltung von Spanien. Diese Aussage wirft die Frage auf, warum die PP dann solche Angst vor eine Volksbefragung hat. Tatsächlich würde eine Abspaltung Kataloniens gegen den Artikel 2 der spanischen Verfassung verstoßen, aber ob allein schon eine rechtlich nicht bindende Befragung verfassungswidrig ist, müssen wohl die Gerichte klären.