Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen und Passagen aus dem Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann für unzulässig erklärt.
Unterdessen sprach sich Detlef Seif, MdB (CDU) im Deutschen Bundestag für die Beibehaltung des §103 StGB aus.
Versetzen Sie sich in Erdogan, und überlegen Sie, wie Sie dazu stehen würden – Detlef Seif, MdB