Spanien, Franco, die UN und Sezession

Vor ein paar Tagen wurden von Argentinien internationale Haftbefehle gegen Täter der Franco-Diktatur gestellt. Die UN fordert Spanien auf, die Zeit der Franco-Diktatur aufzuarbeiten. Darüber berichtete die spanische El País. In den deutschsprachigen Medien war die Meldung eher wenig präsent, Ausnahmen sind die taz, Telepolis und die Wiener Zeitung. Doch Spanien stellt sich offenbar quer und beruft sich auf ein Amnestiegesetz aus dem Jahr 1977.

Das muss man sich jetzt erst mal langsam in Ruhe im Kopf setzen lassen! Die Diktatur wurde in Spanien nicht durch eine Revolution des Volkes beendet, sondern einfach nur weil der Diktator gestorben ist. Viele wichtige Funktionäre der Diktatur waren dann auch bei der Umstellung auf die parlamentarische Monarchie (Demokratie) beteiligt und hatten Gelegenheit sich ein warmes und sicheres Nest zu bauen. Um sicher zu gehen, dass nicht im Nachhinein jemand auf die Idee kommt jemand der Verbrechen anzuklagen wurde gleich noch ein Amnestiegesetzt verabschiedet.

Es sind mindestens 113.000 Menschen beiseite geschafft worden in dieser Zeit! Da diese Menschen nicht wieder aufgetaucht sind, handelt es sich wohl in vielen Fällen um Mord. Die Menschen, die für diese Morde verantwortlich waren konnten zu großen Teilen ein gutes bürgerliches Leben führen und in 37 Jahren nach der Einführung eines angeblichen Rechtsstaates werden diese Menschen immer noch von der aktuellen Spanischen Regierung geschützt. Warum empört das keinen??!! Warum gibt es stattdessen in den spanischen Medien ausführliche Berichte über die Hüft-OP des Königs?? Warum gibt es keine Sanktionen der EU? Was machen die anderen Rechtsstaaten?

Unterdessen kam in einer Diskussion über Katalonien am Wochenende die Frage auf, wann sich denn eigentlich ein Staat für unabhängig erklären kann und auf welcher Grundlage. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dies im Jahr 2007 vor dem Hintergrund des Kosovo beleuchtet. Grundsätzlich bestehe eine Spannung zwischen dem Recht eines Staates auf Wahrung seiner Existenz in seinen bestehenden Grenzen und dem Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung. Ein Recht auf Sezession wird nicht grundsätzlich verneint, allerdings nur als letzter Ausweg bei Menschenrechtsverletzungen.